Zum Inhalt springen

Elektronische Ausschreibung: (k)ein Buch mit sieben Siegeln!

Designed by Creativeart / Freepik

Digitalisierung verändert das Handwerk rasant – täglich. Es bleibt kaum Zeit, bis ins Letzte optimal ausgefeilte Systeme oder Strukturen zu entwickeln. Es müssen schnell neue Lösungen und Vorgehensweisen her, die vielleicht noch nicht ganz perfekt sind.

Sie werden sich zum Beispiel aufgrund der mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge darauf einstellen müssen, diese online zu finden und sich auch digital um diese Aufträge zu bewerben. Hier findet Digitalisierung sozusagen unter Druck statt.

Diese elektronische Vergabe, kurz E-Vergabe, soll die Abwicklung des Beschaffungsprozesses von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen vollständig elektronisch sowie medienbruchfrei machen und damit sämtliche Stufen des Vergabeverfahrens umfassen.

Für die ausschreibenden Stellen der öffentlichen Hand UND die Bieter sollen elektronische Vergaben günstiger und komfortabler durchgeführt werden können.

Kostenlose Recherche

Weitere Vorteile für Sie als Unternehmer sind die kostenfreie Recherche auf öffentlichen E-Vergabe-Plattformen, downloadbare Vergabeunterlagen, elektronische Kommunikation im Verfahren mit den vergebenden Stellen sowie die elektronische Abgabe Ihrer Angebote.

Die Regelungen der E-Vergabe haben aber auch Nachteile, deren man sich bewusst sein sollte. Dazu gehören zum Beispiel ein heterogener E-Vergabemarkt mit zahlreichen öffentlichen und privaten Plattformen, deren Anzahl stetig wächst, die Notwendigkeit, sich bei jeder Plattform separat zu registrieren, unterschiedliche Standards auf unterschiedlichen E-Vergabeplattformen und die leider nicht vollständige Abdeckung aller Verfahren.

Hinzu kommt: Man muss als Unternehmen zwischen E-Vergabeplattformen und sogenannten Bekanntmachungs-Plattformen unterscheiden. Der Unterschied: Bekanntmachungs-Plattformen recherchieren Ausschreibungsinformationen und stellen diese aufbereitet zur Verfügung. Auf den E-Vergabeplattformen können Sie, wenn Sie sich an Ausschreibungen beteiligen, Bekanntmachungen einsehen, die relevanten Vergabeunterlagen herunterladen und Ihre Angebote elektronisch abgeben.

Wichtig zu wissen: Nicht alle öffentlichen Vergabestellen geben ihre Ausschreibungen auf der E-Vergabeplattform der jeweiligen Region bekannt. Bekanntmachungs-Plattformen können hier ggf. eine höhere Abdeckung bieten. Diese recherchieren sowohl auf den E-Vergabeplattformen als auch in den wichtigsten Printmedien und Veröffentlichungsplattformen des Bundes und der Länder sowie weiteren Stellen, um eine breite Abdeckung zu erzielen. Auf Bekanntmachungs-Plattformen können Sie auch Ausschreibungen gezielt suchen, Suchprofile erstellen, um Einblick in relevante Infos zu bekommen, und sich auf einen digitalen Nachrichtenverteiler setzen lassen, um interessante neue Ausschreibungen nicht zu verpassen.

Zentral: die E-Vergabeplattform des Bundes

Auf der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) können Sie sich mithilfe einer Registrierung über aktuelle Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Hier können Sie digitale Verdingungsunterlagen anfordern und an elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen.

Weitere E-Vergabeplattformen in Deutschland finden Sie auf einem Infoblatt des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V. im Internet: http://www.abz-bayern.de/abz/inhalte/Anhaenge/uebersicht-e-vergabe-anbieter-deutschland.pdf.

Die Auftragsberatungsstellen, zu denen auch das Auftragsberatungszentrum Bayern gehört, sind als gemeinsame Einrichtungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern organisiert. Sie unterstützen Unternehmer bei allen Fragen rund um öffentliche Auftragsvergaben und beantworten individuelle Fragen. Eine Übersicht der regionalen Auftragsberatungsstellen in Deutschland finden Sie hier: http://auftragsberatungsstellen.de/

Schlagwörter des Beitrags: , ,