Jetzt checken – ist Ihr Unternehmen DSGVO-fit?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß der DSGVO können Unternehmen bei Verstößen gegen die darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen mit empfindlich hohen Bußgeldern belegt werden.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat „Handreichungen für kleine Unternehmen“ entwickelt. Die jeweils 2-seitigen PDFs sind kostenlos downloadbar und stehen beispielsweise für Handwerksbetriebe insgesamt, aber auch für Kfz-Werkstätten, Bäckereien, Produktionsbetriebe, den Einzelhandel, Online-Shops etc. zur Verfügung.
Sie enthalten allgemeine Hinweise zur EU-DSGVO und – sehr wichtig – jeweils ein erklärendes Beispiel. Es wird aufgezeigt, welche Datenverarbeitungstätigkeiten anfallen können. Dazu gehören u. a. Lohnabrechnung, Personaldaten, Internetseite oder Kundendatenverwaltung.
Erläutert werden ferner Punkte wie
- Datenschutzbeauftragter,
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten,
- Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten,
- Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Kunden und Mitarbeitern,
- Anforderungen zur Datenlöschung,
- Sicherung von Daten,
- Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung,
- Meldung von Datenschutzverletzungen,
- Datenschutz-Folgenabschätzung,
- Kenntlichmachung von Videoüberwachung.
Jeweils hinterlegt sind Links zu weiterführenden Kurzpapieren und Formulierungshilfen.
Weitere nützliche Informationen, Tipps und ein Check zur DSGVO finden Sie bei den nachfolgenden Websites:
- Infovideos von handwerkTV auf YouTube
- die DSGVO gegliedert und erläutert nach Themen
- ein Datenschutz-Check des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, mit dem Sie prüfen können, wie gut Ihr Unternehmen bei wesentlichen Datenschutzanforderungen aufgestellt ist
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