Soforthilfe für Handwerksbetriebe durch Unternehmensberater
Ab sofort können Handwerksunternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden, Förderungen für Beratungen beim BAFA beantragen. Bewilligt werden Beratungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Möglich macht dies eine modifizierte Richtlinie der „Förderung unternehmerischen Know-hows“.
Die Folgen des Coronavirus haben die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Um schnelle Lösungen für wirtschaftliche Engpässe zu finden, bieten externe BAFA-Unternehmensberater hilfreiche Unterstützung an. Ob es darum geht, Bereiche des Unternehmens aufgrund von veränderten betrieblichen Anforderungen zu digitalisieren, neue Geschäftsfelder zu erschließen oder Liquiditätsengpässe zu entschärfen – eine Unternehmenssicherungsberatung ist für viele Handwerksunternehmen jetzt existenziell. Weil schnelle Hilfe gefordert ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für durch Corona in Schwierigkeiten geratene KMU ergänzt. Damit gewährt der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für Betriebe, die eine Unternehmensberatung zurate ziehen. Anträge können zunächst bis 31. Dezember 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Was leistet der BAFA-Unternehmensberater?
Der Unternehmensberater analysiert den Ist-Zustand des Unternehmens und die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona. Auf dieser Basis gibt er Handlungsempfehlungen bzw. arbeitet ein Maßnahmenpaket aus. Das können Liquiditätspläne sein oder auch praktische Tipps zur Kommunikation. „Gerade in der Kommunikation ist der Bedarf jetzt immanent“, so BAFA-Berater und Digitalisierungsexperte Michael Elbs. „Betriebe wollen und müssen ihre Kommunikationstools optimieren, um ihr Tagesgeschäft und ihre Wettbewerbsfähigkeit weiterhin zu sichern“, erklärt der Unternehmensberater. „Aber auch Handlungsempfehlungen hinsichtlich Auslastung und Terminierung sind gefragt, da der normale Geschäftsbetrieb ganz neuen Anforderungen weichen muss.“ Viele Betriebe sind nicht in der Lage, langfristige Folgen abzuschätzen. „Ein Sanitärbetrieb, dessen Ausstellung momentan geschlossen ist, wird möglicherweise erst im Herbst einen Umsatzeinbruch verbuchen. Hier ist es wichtig, schon jetzt an den richtigen Stellschrauben zu drehen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.“ Als Maßnahmen nennt Elbs kurzfristige Kredite, die Realisierung von Projekten nur noch mit Anzahlung oder die Einigung mit Lieferanten auf längere Zahlungsziele.
Förderhöhe
Betroffene Unternehmen erhalten eine 100-prozentige Förderung der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 4.000 Euro (Vollfinanzierung). Um eine Vorfinanzierung der betroffenen Betriebe zu vermeiden, überweist das BAFA den Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen. Auch die sonst verpflichtende Einreichung eines Kontoauszuges, der die Bezahlung der Beratungsrechnung an den Unternehmensberater belegt, ist zunächst ausgesetzt. Bis zur Erreichung der maximalen Zuschusshöhe ist es möglich, mehrere Beratungen in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen müssen sich dabei in jedem Fall auf die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens beziehen.
Umfang der Beratungen
Pro Beratungsschwerpunkt können insgesamt fünf Tage (die nicht zwingend aufeinander folgen müssen) in Ansatz gebracht werden.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU, die aufgrund des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Beratungen können komplett online stattfinden. Ein Pflichttermin vor Ort beim Kunden entfällt vorerst.
Wie finde ich einen BAFA-Berater?
Unternehmensberater müssen sich als BAFA-Berater mit diversen Nachweisen qualifizieren. Sie finden einen Hinweis auf die Qualifikation „BAFA-Berater“ in der Regel auf der jeweiligen Internetseite des Beratungsunternehmens.
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes.
Antragstellung bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen zur Antragstellung unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
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