Zum Inhalt springen

Kennen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für DSGVO-gerechtes E-Mail-Marketing?

Die Frage, um die es hier geht: An wen dürfen Sie E-Mail-Werbebotschaften und E-Mail-Newsletter überhaupt senden? Einfache Antwort: an Ihre Kunden und Interessenten, wenn Ihnen das ausdrückliche Einverständnis des Empfängers nachweislich vorliegt.

Eine komplexere Antwort finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Keine Sorge: Wir erläutern Ihnen das Ganze hier gerne verständlich. Sie können solche E-Mails nämlich auch an bestehende Kunden versenden, deren E-Mail-Adresse Sie bereits in Ihrem Datenbestand gespeichert haben. Sie sollten dabei aber Folgendes beachten: Sie müssen die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden bekommen haben. Und Sie dürfen an diese Adresse nur E-Mails mit Informationen bzw. Werbung für solche von Ihrem Unternehmen vertriebenen Produkte und Dienstleistungen versenden, die denen ähnlich sind, die er bereits bei Ihnen bezogen hat.  

Zustimmung zwingend erforderlich

Ein neuer Empfänger bzw. künftiger E-Mail-Abonnent muss bei der Abfrage seiner E-Mail-Adresse dem Empfang solcher E-Mails zustimmen und gleichzeitig deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Wichtig: Seine Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Marketing muss aktiv erfolgen. Das bedeutet: Das Zustimmungshäkchen (auch Opt-in genannt) muss er selber setzen. Er muss außerdem nach der Anmeldung eine Bestätigungs-E-Mail geschickt bekommen, in der er über einen Link zur Bestätigung seiner Einwilligung aufgefordert wird. So wird verhindert, dass Dritte diese Einwilligung für Fremde geben. 

Damit der Empfänger jederzeit von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann, muss jede Ihrer Marketing- oder Newsletter-Mails eine Abmeldefunktion (das sogenannte Opt-out) enthalten, beispielsweise durch einen Link. Auf der Landingpage sollte eindeutig erklärt werden, wovon er sich genau abmeldet.

Kennzeichnung als Werbung ist essenziell

Der Empfänger Ihrer Marketing- oder Newsletter-E-Mails muss bereits an der Betreffzeile erkennen können, dass es hier um einen kommerziellen Inhalt geht. Er muss auch eindeutig identifizieren können, wer der Absender der E-Mail ist. Das erfordert ein vollständiges, immer lesbares Impressum in der Mail: Bei natürlichen Personen gehört dazu der ausgeschriebene Name. Bei juristischen Personen die Firma inkl. Rechtsform sowie der Name des Vertretungsberechtigten. Pflicht sind immer die vollständige Anschrift mit Straße, Postleitzahl, Hausnummer und Ort

Fazit

Marketing- und Newsletter-Mailings sind ein sinnvolles Mittel, Ihre Kunden mit für sie nützlichen Informationen zu Hintergründen, Angeboten und Ereignissen rund um Ihr Unternehmen und Ihren Tätigkeitsbereich zu informieren. Wenn Sie die hier beschriebenen Regeln beachten, Ihre Kunden gemäß den Vorschriften der DSGVO um ihre Zustimmung zu Versand und Datenspeicherung bitten, sie über den jederzeit möglichen Widerspruch informieren und diesen ohne Hindernisse ermöglichen, sollten Ihnen keine Probleme entstehen.

TIPP:  Weitere praktische Informationen zum Thema Marketing und Recht finden Sie hier.

Mehr Informationen rund um das Thema Digitales Marketing finden Sie in der Aufzeichnung vom fhd Online-Kongress

Schlagwörter des Beitrags: ,