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Energieeffizienz und SHK-Handwerk – Mehrwerte durch kompetente Beratungsleistung!

Können Gebäude in unseren Breiten mit sinnvollem Aufwand von externer Energiezufuhr unabhängig gemacht werden? Oder ist Energieeffizienz die realistischere und wirtschaftlich nachhaltigere Lösung? Energieautarkie bedeutet tatsächliche Unabhängigkeit von externen Energiequellen.

Bei Geräten gelingt das: Fotovoltaik lädt elektrische Kleinstautos auf. Solarthermieanlagen erwärmen über Wärmetauscher auf dem Dach den Brauchwasserspeicher im Keller. Die Biogasanlage eines Bauernhofs befeuert Stromgeneratoren und heizt den Stall. Ein Windrad auf dem Hof lädt den Langzeitspeicher, mit dem die akkubetriebene Niedrigvoltbeleuchtung arbeitet.

Bei Gebäuden – selbst bei mit modernster Technik ausgestatteten Neubauten – sind die Ansprüche deutlich größer. Da wird es schwierig, ein Gebäude komplett ohne Strom- und Gaszähler von externen Energieanbietern zu betreiben.

Energieeffizienz ist die Kompetenz des Handwerks

Die Steigerung der Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien eines der großen Ziele der aktuellen Bundesregierung. Gebäude stehen für fast 40 Prozent des Energieverbrauchs. Das verursacht rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Dort besteht also ein enormes Sparpotenzial.

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU seit 2021 nahezu (!) auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern errichtet werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung bereits seit 2019 erfüllen.

Aber Achtung: Auch das bedeutet nicht Energieautarkie. Denn es gibt Zeiten, in denen diese Gebäude mithilfe von Sonne und Wind Überschüsse an Energie produzieren können. Zu anderen Zeiten jedoch muss Energie zugeführt werden. Es geht letzten Endes also um die Bilanz!

Handwerk und Energieberatung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, um die energetische Sanierungsrate im Rahmen des Aktionsplans Energieeffizienz zu beschleunigen.

Angesprochen werden unter anderem Themen wie die steuerliche Sanierungsförderung, die Gebäudeenergieberatung, die Aus- und Weiterbildung, das Contracting, aber auch die Fachkräftegewinnung. Hier können Sie als SHK-Unternehmer – neben Ihrem Fachwissen zum Kernthema herum und mit Ihrer technisch-handwerklichen Kompetenz – wertvolles Wissen beziehen.

Wenn Sie diese Informationen gezielt nutzen, bekommen Sie die Chance, investitionsbereiten Interessenten und bestehenden Kunden einen zusätzlichen Mehrwert in Form von Beratung zu bieten – und selbst Umsatz für Ihren Betrieb zu generieren bzw. zu sichern.

Beispiel: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Hier entstehen finanzielle Anreize für Investitionen in klimaschonende Heizungsanlagen, die Gebäudeisolation oder optimierte SHK-Anlagen.

Die BEG umfasst die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Die BEG-Förderungsmaßnahmen können in der Zuschussvariante beim BAFA beantragt werden.

Eine aktuelle Übersicht zu den Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung (mit Stand vom 29. August 2022) gibt es auf den Websites des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und natürlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Steuerliche Vorteile bei Investition in Energieeffizienz

Die Alternative zur BAFA-Förderung ist, 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierung steuerlich abzusetzen. Beide Vorteile zusammen kann man nicht nutzen. Die Obergrenze bei der Steuerersparnis liegt bei 40.000 €. Hier ist die Beratungskompetenz von Handwerksbetrieb UND Steuerberater gefragt, um die günstigere Variante zu berechnen.

Auch werden nicht alle Maßnahmen steuerlich gefördert. Eine Bescheinigung des ausführenden Handwerksbetriebs ist als Nachweis immer Pflicht. Steuerlich absetzbar sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, eine neue Heizungsanlage sowie die Investition in digitale Lösungen für die Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Die steuerlich förderfähigen Maßnahmen sind in § 35c EStG aufgelistet. Die Mindestanforderungen an die ausgeführten Maßnahmen sind in der Verordnung ESanMV beschrieben.

Das Bundesfinanzministerium bietet online eine gut strukturierte Erläuterung mit Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.

Fazit

Die kompetente Beratung Ihrer Kunden in Sachen Energieeffizienz UND damit zusammenhängender Themen wie Förderungsmöglichkeiten oder Steuerersparnis hilft Ihnen, Bindung und Vertrauen zu schaffen. Wenn Sie sich als SHK-Unternehmen mit zusätzlichen Mehrwerten einen Ruf umfassender Kompetenz schaffen, dann profitieren davon nicht nur Ihre Auftraggeber, sondern auch Ihr Betrieb durch positive Resonanz und begeisterte Empfehlungen!

Foto: Image by wirestock on Freepik

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