E-Mobilität: Wie Ihr Handwerksbetrieb davon profitiert
Mit vollelektrisch angetriebenen Servicefahrzeugen fahren Sie emissionsfrei und leise zum Kunden oder zur Baustelle. Das schont die Umwelt: Sie verringern den durch herkömmliche Benzin- oder Dieselmotoren sonst verursachten Lärm bzw. Abgase. Von Ihren finanziellen Einsparungen bei den in jüngster Zeit explodierten Kraftstoffpreisen ganz zu schweigen.
Das Handwerk erhebt den Anspruch, nachhaltig zu denken und zu handeln. SHK-Unternehmen nehmen hier eine besondere Rolle ein: SHK-Kunden verlassen sich hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz in der Beratung und Auswahl der jeweils passenden Lösungen auf deren Verantwortungsbewusstsein beim Thema ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit – und natürlich auf die umfassende Fachkompetenz des von ihnen gewählten Betriebes.
Da macht es für Sie als Unternehmer auch im Hinblick auf Ihre Markenbildung Sinn, mit Elektroservicefahrzeugen unterwegs zu sein und so Ihr Nachhaltigkeitsbewusstsein deutlich zu kommunizieren – sei es direkt auf der „Werbefläche“ der Firmenwagen oder in jeglicher Kommunikation wie Briefpapier, Website, E-Mail- und anderen digitalen Signaturen, Social-Media- und Blogbeiträgen etc.
Sie können sicher sein, dass sich dieser Aspekt auch in Ihren Kundenbewertungen wiederfinden wird und sich positiv auf Ihr Image auswirkt.
Ist E-Mobilität im Handwerk wirtschaftlich sinnvoll?
Elektromotoren sind einfacher aufgebaut als Verbrenner. Statt Hunderter beweglicher und verschleißanfälliger Teile in Motor, Getriebe und Antriebssträngen reduziert sich die Mechanik auf ein Minimum. Das bedeutet neben den bereits erwähnten geringeren Energiekosten für den direkten Betrieb weniger Wartung, weniger Verschleiß, weniger Reparaturen, weniger Ausfälle – und somit nochmals geringere laufende Kosten.
Auch die Miete eines E-Transporters kann – beispielsweise zum Ausprobieren – eine kostengünstige Option sein: Mercedes und Sortimo bieten seit August 2022 die Möglichkeit, batterieelektrisch angetriebene und mit einem Regalsystem ausgestattete eVito-Kastenwagen zu testen. Für 56 € pro Woche (zzgl. MwSt.) können die Transporter bis zu zwei Wochen lang gemietet werden.
Das Angebot ist durchaus handwerkstauglich:
- Elektromotor mit maximal 85 kW (116 PS)
- Rund 300 km elektrische Reichweite
- 60 kWh nutzbare Batteriekapazität
- Stromverbrauch 27,2–21,3 kWh/100 km
- Ladeleistung bis zu 11 kW (AC-Laden) bzw. 80 kW (DC-Schnellladen)
- Ladevolumen 6,6m³
- Ferngesteuertes Lademanagement und Vorklimatisierung
- 4 Stufen zur Energierückgewinnung
Das Beispiel zeigt die technische Weiterentwicklung der Elektromobilität in den letzten zwei bis drei Jahren: Die Leistung der Lithium-Ionen-Batterien hat sich deutlich verbessert und damit auch die Reichweite der Fahrzeuge. Die Motorleistung der Stromer bringt mittlerweile einiges mehr an PS auf die Straße, sodass auch Anhänger kein Problem darstellen.
Eine aktuelle Marktübersicht zum Thema Elektrotransporter finden Sie auf den Seiten des ADAC. Die Auswahl reicht vom zweisitzigen Kastenwagen bis zum ausgewachsenen Transporter mit Stehhöhe im Laderaum.
Kfz-Steuer – Vorteile bei E-Mobilität
Reine Elektroautos werden steuerlich gefördert: Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb bis zu einem Erstzulassungsdatum bis 31.12.2020 sind bis zum 31.12.2030 Kfz-steuerbefreit.
Wechselt innerhalb dieser Zeit der Fahrzeughalter, profitiert der neue Halter vom restlichen steuerbefreiten Zeitraum. Weitere steuerliche Anreize entstehen auch durch Sonderabschreibungen für E-Nutzfahrzeuge. Auch Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile Öko-Boni für E-Autos an.
Förderung von E-Nutzfahrzeugen …
Mit dem Förderprogramm KsNI gewährt der Bund finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines E-Transporters. Die Förderanträge stehen Ihnen im eService-Portal des BAG zum Download zur Verfügung.
Auch einzelne Bundesländer bieten die Förderung der E-Mobilität für Unternehmen an. Nordrhein-Westfalen gibt beispielsweise bei der gewerblichen Anschaffung von leichten, batterieelektrischen Nutzfahrzeugen 8.000 € Zuschuss. Die Förderung gilt für den Kauf. Leasing und Langzeitmiete können nicht mit dem Bundesanteil, aber gegebenenfalls mit dem Herstelleranteil am möglichen Umweltbonus kombiniert werden. Das zulässige Gesamtgewicht der zu fördernden Fahrzeuge muss zwischen 2,3 und 7,5 Tonnen liegen.
… und Ladeinfrastruktur
NRW fördert auch den „Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten“.
Zu den geförderten Investitionen gehören:
- Ladesäule/Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss und
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
Weitere Infos:
- Detailinformation zum NRW-Förderprogramm Ladeinfrastruktur
- Detailinformation zur Bundesförderung der Ladeinfrastruktur (KFW-Programm 441)
- Eine aktuelle Übersicht zu den Fördermöglichkeiten von E-Nutzfahrzeugen und zahlreiche zusätzliche Informationen rund um das gesamte Thema finden Sie beim Hersteller Volkswagen.
Fazit: Innovation lohnt sich
E-Fahrzeuge werden bis Ende 2022 mit bis zu 9.000 € gefördert. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 €. Von 2023 bis Ende 2025 soll es nach heutigem Stand nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben. Übrigens: Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn sie höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen bzw. einen elektrischen Aktionsradius von 60 Kilometern haben.
Foto: Image by frimufilms on Freepik