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E-Vergabe: So kommt Ihr Betrieb in Zukunft an öffentliche Aufträge

So kommt Ihr Betrieb in Zukunft an öffentliche Aufträge

Seit Oktober 2018 müssen größere öffentliche Aufträge per elektronischer Vergabe ausgeschrieben werden. Auftraggeber können auch private Unternehmen sein, wenn sie verpflichtet sind, am E-Vergabeverfahren teilzunehmen. Dazu gehören unter anderem Verkehrsbetriebe und Energie- und Wasserversorger.

Für alle EU-weiten Vergabeverfahren gelten Schwellwerte, oberhalb derer ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung elektronisch abwickeln muss. Diese liegen für Bauaufträge bei 5.225.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 209.000 Euro.

Konkrete Vorteile der E-Vergabe sind die gezielte Suche nach Ausschreibungen, der vereinfachte Zugang zu Vergabeunterlagen, elektronische Empfangsbestätigungen, die angestrebte Verkürzung der Umlaufzeiten und die beschleunigte Kommunikation in den Verfahren.

E-Vergabe ist kein Hexenwerk

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an öffentlichen E-Vergabeverfahren erfüllen Sie sicher schon: Es braucht nicht mehr als einen Internetzugang, ein paar Fachkenntnisse im Vergaberecht, kaufmännisches Wissen und den Willen, die Digitalisierung des eigenen Betriebs in Geschäft umzumünzen.

Also: Wie gewohnt betriebswirtschaftlich sinnvoll kalkulieren, Datenfelder auf der E-Vergabeplattform online ausfüllen, abschicken. Eigentlich sind nur der Abgabeweg und das Prozedere der Dateneingabe anders als bei papierbasierten Bewerbungen um einen „analogen“ öffentlichen Auftrag.

Auch kleine Betriebe können sich für die elektronisch ausgeschriebenen Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen bewerben. Der Zugang zu den digitalen Vergabeunterlagen unterliegt übrigens laut §9, §11, §41 VgV einem sogenannten „Diskriminierungsverbot“. Das bedeutet: Es müssen branchenübliche Dateiformate zum Einsatz kommen. Auch ein Registrierungszwang auf der E-Vergabeplattform darf nicht bestehen. Und alle Unterlagen müssen auch gebührenfrei jederzeit online bereitgestellt werden.

Jetzt einsteigen und profitieren

Experten der Handwerkskammer Konstanz gehen zwar davon aus, dass auch in den kommenden Jahren Leistungen unterhalb der genannten Schwellenwerte noch aufgrund schriftlicher Angebote vergeben werden.

Wenn Ihr Betrieb aber viel mit öffentlichen Aufträgen zu tun hat und am „Spiel“ um große Aufträge teilnehmen möchte, müssen Sie sich dringend mit dem Thema E-Vergabe beschäftigen.

Jeder öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich die freie Wahl der E-Vergabeplattform. Hier sind Kostenunterschiede, aber auch Anwendungsunterschiede für jede E-Vergabeplattform zu beachten.

Eine aktuelle Übersicht der E-Vergabe-Plattformen und Anbieter in Deutschland führt das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

Foto: © gpointstudio / stock.adobe.com

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