go-digital fördert Ihre Digitalisierung – jetzt Antrag stellen
Sie sind fest entschlossen, in Ihrem Unternehmen ein Digitalisierungsprojekt anzustoßen? Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter? Sie haben im vergangenen Jahr einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro erreicht? Dann sollten Sie sich unbedingt das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) näher anschauen!
go-digital richtet sich ausdrücklich auch an das Handwerk. Im Fokus stehen die drei Felder digitale Markterschließung, digitalisierte Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit. Gefördert wird die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen durch Handwerksunternehmen und KMU, die passende Konzepte für die genannten Bereiche entwickeln wollen.
Projektförderung – so klappt’s
Um die Förderung Ihres Digitalisierungsvorhabens beantragen zu können, stimmen Sie mit einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen ein mögliches Förderprojekt ab. Dazu einigen Sie sich in einem als Formular bereitgestellten Beratungsvertrag über den Projektplan, die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung sowie die Eigenbeteiligung.
Der Förderantrag in go-digital wird dann durch das Beratungsunternehmen gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann die Beratungsleistung und Umsetzung beginnen.
Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. Diese Dokumentation besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht, der insbesondere einen Vergleich der geplanten und realisierten Beratungsleistungen ermöglicht.
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten (Ihrem) Unternehmen eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt. Wenn Ihr Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms go-digital schon einmal gefördert wurde, können Sie ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Förderung nach dem beschriebenen Muster beantragen lassen.
Was wird gefördert?
go-digital unterstützt Handwerksunternehmen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Gefördert werden in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bezogen auf maximal 30 Beratertagessätze von höchstens 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer innerhalb eines halben Jahres.
Dafür stehen vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Verfügung. Deren Aufgabe ist unter anderem, Sie von allen Formalitäten zu entlasten, angefangen beim Antrag auf Fördermittel bis hin zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel.
Gegenstand der Digitalisierungsförderung bei go-digital sind:
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Dazu gehört beispielsweise die Einführung von E-Business-Software für Gesamt- oder Teilprozesse in Ihrem Unternehmen sowohl zwischen Ihrem Unternehmen und Kunden als auch mit Geschäftspartnern.
Folgende Themen für Beratungs- und Umsetzungsleistungen sind dabei möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung und elektronische Zahlungsverfahren. Ziel ist, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren und dafür sichere digitale (auch mobile!) Prozesse zu etablieren.
Digitale Markterschließung
Das Themenspektrum der Beratung umfasst hier beispielsweise die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, den Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, die Einrichtung eines eigenen Webshops, die Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Contentmarketing. Dazu gehören auch nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.
IT-Sicherheit
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden sowie zur Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität erfolgt in diesem Bereich eine Beratung zum Verständnis und selbstständigen Betrieb grundlegender erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen Digitalisierungsinfrastruktur.
Fazit
Das Förderprogramm go-digital läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Der bürokratische Aufwand der Förderung liegt bei dem beauftragten Beratungsunternehmen. Der unternehmerische Nutzen durch erworbenes Know-how liegt bei Ihnen. Sie sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen, wenn Sie ein ehrgeiziges Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen durch kompetente Beratung und gutes Geld „boosten“ lassen wollen.
Informative Links
Den Förderantrag von go-digital finden Sie hier ».
Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie hier ».
Eine ausführliche FAQ-Liste zur Förderung Ihres Unternehmens durch das go-digital-Programm finden Sie hier ».
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