Arbeitszeiterfassung wird Pflicht – digital gehören Sie zu den Profiteuren!
Wenn Sie bereits auf digitale und mobile Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen setzen, haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Sie waren schneller als der Gesetzgeber!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legte in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 fest, dass die Unternehmen in der EU aufgrund national einzuführender Vorschriften Systeme benutzen müssen, mit denen die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers objektiv und verlässlich gemessen werden kann.
Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist nämlich laut EuGH unerlässlich für die Feststellung, ob die gesetzlich zugelassene wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten worden sind.
Zeiterfassung muss objektiv und verlässlich sein
Ein digitales Arbeitszeiterfassungssystem ist sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter ein in dieser Hinsicht besonders wirksames Werkzeug. Mit dessen Hilfe ist es einfach, zu objektiven und verlässlichen Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen. Das erleichtert den Nachweis der Einhaltung der oben genannten Vorschriften sowie die schnelle Ermittlung der zu zahlenden Entgelte und Abgaben.
Es obliegt nun den EU-Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen. Dabei ist gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten und sogar der Größe der betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen.
Digitale Zeiterfassung ist auch im Sinne des Unternehmers
Mobile Zeiterfassung mithilfe eines digitalen Systems bietet Ihnen als Unternehmer neben (mehr) Rechtssicherheit viele weitere Vorteile. Einige Beispiele: Nachweise und Abrechnungen können zeitnah, auch direkt am Einsatzort, erfolgen. Die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit ist gewährleistet, da die Dateneingaben vordefiniert abgefragt bzw. automatisiert werden und so nichts vergessen werden kann.
Die erfassten Daten lassen sich nach der Rückkehr ins Büro mit der Lohnbuchhaltung synchronisieren und mithilfe einer mobilen Internetverbindung über die mobile Zeiterfassungs-App auch automatisch vom Smartphone oder Tablet direkt auf den Firmen-Server versenden.
Je nach verwendeter App bzw. Verarbeitungssoftware sind mithilfe eines Abgleichs der GPS-Daten auch Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich des Mitarbeiterstandorts zur Zeit der Datenerfassung möglich. Ein weiteres Argument sind natürlich die laufende Kostenauswertung laufender Aufträge und die wichtige Überwachung der Einhaltung von kalkulierten Budgets.
Das Portal für Mobile Zeiterfassung bietet eine Übersicht von Produkten zur mobilen Zeiterfassung an.
Mithilfe einer Checkliste der Fachzeitschrift SBZ können Sie vor Auswahl eines digitalen Zeiterfassungssystems für Ihr Unternehmen einen Fragenkatalog für Ihr Gespräch mit möglichen Anbietern erstellen.
Foto: © Daniel Krasoń / stock.adobe.com